Die Vorfeldbeleuchtung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Flughafenbeleuchtung. Die gute Vorfeldbeleuchtung erleichtert Flugzeugpiloten das Vorfeldmanövrieren erheblich. Es erhöht auch die Sicherheit und Geschwindigkeit des Manövrierens, die Qualität der Wartung durch komfortable Sichtverhältnisse für das anwesende Personal. All dies sind wichtige Faktoren für Ausfallsicherheit und zuverlässigen Flugservice.
Die grundlegende Anforderung an die Vorfeldbeleuchtung gemäß den Regeln der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) [1]. In Übereinstimmung mit den ICAO-Vorschriften ist das Vorfeld definiert als „Bereich auf einem Landflugplatz, der dazu bestimmt ist, Flugzeuge zum Be- und Entladen von Passagieren, Post und Fracht, zum Betanken, zum Parken oder zur Wartung aufzunehmen“. Die Hauptfunktionen der Vorfeldbeleuchtung sind:
• den Piloten beim Rollen seines Luftfahrzeugs in und aus der endgültigen Parkposition zu unterstützen;
• Bereitstellung einer geeigneten Beleuchtung für das Ein- und Aussteigen von Passagieren, das Be- und Entladen von Fracht, das Auftanken und die Durchführung anderer Funktionen des Vorfelddienstes;
• Aufrechterhaltung der Flughafensicherheit.
Gleichmäßige Ausleuchtung des Gehwegs innerhalb des Flugzeugstandplatzes (Parkplatz) und Blendungsbegrenzung sind die wesentlichen Anforderungen. Es ist notwendig, die folgenden ICAO-Empfehlungen einzuholen:
• Eine durchschnittliche horizontale Beleuchtung sollte für Flugzeugstandplätze nicht weniger als 20 lx betragen. Das Gleichmäßigkeitsverhältnis (durchschnittliche Beleuchtungsstärke zum Minimum) sollte nicht mehr als 4:1 betragen. Die durchschnittliche vertikale Beleuchtungsstärke in einer Höhe von 2 Metern sollte in den relevanten Richtungen nicht weniger als 20 lx betragen;
• Um akzeptable Sichtverhältnisse aufrechtzuerhalten, sollte die durchschnittliche horizontale Beleuchtung auf dem Vorfeld, außer dort, wo Servicefunktionen stattfinden, nicht weniger als 50 Prozent der durchschnittlichen horizontalen Beleuchtungsstärke der Luftfahrzeugstände innerhalb eines Gleichmäßigkeitsverhältnisses von 4:1 betragen ( Durchschnitt bis Minimum). Der Bereich zwischen den Luftfahrzeug-Standplätzen und der Vorfeldbegrenzung (Serviceeinrichtungen, Parkflächen, Betriebsstraßen) sollte mit einer durchschnittlichen horizontalen Beleuchtung von 10 lx beleuchtet werden.




