Wissen

Home/Wissen/Informationen

Darf ich Lithiumbatterien mit ins Flugzeug nehmen? Anforderungen und Vorschriften zum Mitführen von Lithiumbatterien in Flugzeugen

Darf ich Lithiumbatterien mit ins Flugzeug nehmen? Anforderungen und Vorschriften zum Mitführen von Lithiumbatterien in Flugzeugen


Gemäß dem Industriestandard der Zivilluftfahrt der Volksrepublik China"Regulations for Air Transport of Lithium Batteries" (MH/T1020-2013) und"Bestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter von Passagieren und Besatzungen im Luftverkehr" (MH/T1030-2010) und andere relevante Vorschriften und Dokumente, die Passagiere mitführen Bitte beachten Sie beim Einsatz von Lithium-Ionen-Akkus in zivilen Flugzeugen folgende Punkte:



1. Die Nennenergie der mitgeführten Lithium-Ionen-Batterien darf 160 Wh nicht überschreiten, und solche, die 160 Wh überschreiten, sollten durch Gefahrgutverfahren transportiert werden.



2. Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien (wie Laptops, Kameras, Camcorder usw.) sollten gemäß den folgenden Regeln getragen und transportiert werden:


(1) Es kann im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck mitgeführt werden.


(2) Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um ein unbeabsichtigtes Anlaufen zu verhindern.


(3) Die Nennenergie von Lithium-Ionen-Batterien sollte 100 Wh nicht überschreiten.


(4) Lithium-Ionen-Batterien, die Ausrüstungen mit einer Nennenergie von 100 Wh (ausschließlich) bis 160 Wh (einschließlich) begleiten, müssen vom Betreiber (Fluggesellschaft) genehmigt werden.



3. Ersatz-Lithium-Ionen-Akkus sollten gemäß den folgenden Regeln transportiert und transportiert werden:


(1) Es darf nur im Handgepäck mitgeführt werden.


(2) Zur Vermeidung von Kurzschlüssen sollte ein individueller Schutz erfolgen. Die Ersatzbatterien können in die Originalverpackung gelegt oder die Elektroden isoliert werden – zum Beispiel durch Kleben der freiliegenden Elektroden mit Klebeband oder Anbringen der Batterien auf einem Plastikband oder in der Schutztasche.


(3) Die Nennenergie einer einzelnen Lithium-Ionen-Batterie sollte 100 Wh nicht überschreiten.


(4) Mit Genehmigung des Betreibers (Fluggesellschaft) dürfen Ersatz-Lithium-Ionen-Akkus mit einer Nennenergie von 100Wh (ausschließlich) bis 160Wh (einschließlich) mitgeführt werden, jedoch nicht mehr als 2 Stück Ersatz-Lithium-Ionen-Batterien getragen.


Passagiere und Besatzungsmitglieder, die Rollstühle oder ähnliche Mobilitätshilfsmittel mit sich führen, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden, und tragbare medizinisch-elektronische Geräte, die Metall- oder Lithium-Ionen-Batteriezellen oder Batterien enthalten, die von Passagieren zu medizinischen Zwecken mitgeführt werden, müssen die &-Quoten; Anleitung" Transport und Verpackung müssen mitgeführt und von der Fluggesellschaft genehmigt werden.



4. Tragbares elektronisches medizinisches Gerät:


(1) Die Nennenergie der Lithiumbatterie überschreitet 160Wh nicht.


(2) Zwei Ersatzbatterien pro Person, eine einzige Schutzmaßnahme, und tragen Sie sie tragbar.


(3) Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um ein unbeabsichtigtes Anlaufen zu verhindern.


(4) Es sollte vom Betreiber (Fluggesellschaft) genehmigt werden.



5. Elektrorollstuhl oder Transportwerkzeug:


(1) Die Nennleistung der Lithiumbatterie beträgt nicht mehr als 300 Wh.


(2) Wenn der Akku herausnehmbar ist, tragen Sie den Akku.


(3) Ersatzbatterie: nicht mehr als 160 Wh, zwei pro Person, nicht mehr als 300 Wh, eine pro Person. Der Akku ist kurzschlussfest, beschädigungsfrei und tragbar.


(4) Es sollte vom Betreiber (Fluggesellschaft) genehmigt werden.


(5) Der Check-in ist für die Benachrichtigung des Kapitäns verantwortlich.