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Anforderungen der EU-Ökodesign-Richtlinie (ERP) für LED-Leuchten

EU-Ökodesign-Richtlinie(ERP)-Anforderungen für LED-Leuchten: Wichtiger Compliance-Leitfaden

 

Abstrakt

1. Umfang der regulierten Produkte

2. Kernanforderungen an die Energieeffizienz (Stufe 3: 2023-)

3. Regeln zur Reparierbarkeit und Kreislaufwirtschaft

4. Überprüfung und Durchsetzung

5. Zukünftiger Zeitplan: Stufe 4 (2026)

6. Compliance-Strategie für Hersteller

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Die EU-Ökodesign-Richtlinie (ErP/ERP) legt verbindliche Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsstandards für LED-Beleuchtung fest. Seit der letzten Aktualisierung (September 2023, Stufe 3) drohen nicht-konforme Produkte mit Marktverboten. Nachfolgend finden Sie wichtige Anforderungen mit Zeitplänen für die Umsetzung:


 

1. Umfang der regulierten Produkte

Bedeckt:

LED-Lampen und -Module

Leuchten mit nicht-austauschbaren Lichtquellen

Separate Vorschaltgeräte

Auf EU-Märkten verkaufte Beleuchtungsprodukte (einschließlich online)

Ausgenommen:

Notbeleuchtung

Batteriebetriebene-Leuchten

Theater-/Bühnenbeleuchtung


 

2. Kernanforderungen an die Energieeffizienz (Stufe 3: 2023-)

Tabelle 1: Mindestwirksamkeitsschwellen

Produkttyp Mindesteffizienz (lm/W) Leistungsfaktor Standby-Leistung (W)
Richtungs-LEDs Größer oder gleich 120 Größer oder gleich 0,5 Kleiner oder gleich 0,5
Ungerichtete LEDs Größer oder gleich 140 Größer oder gleich 0,9 Kleiner oder gleich 0,5
LED-Leuchten Größer oder gleich 105 Größer oder gleich 0,9 Kleiner oder gleich 0,5

*Hinweis: Basierend auf der Verordnung (EU) 2021/341 der Kommission*

Tabelle 2: Lebensdauer- und Haltbarkeitskennzahlen

Parameter Erfordernis Teststandard
Lumenwartung (L70) Größer oder gleich 30.000 Stunden IEC 62717
Überlebensrate (B10) Größer oder gleich 50.000 Stunden IEC 62442
Schaltzyklen Größer oder gleich 50.000 (Wohnbereich) IEC 62612
Farbkonsistenz Kleiner oder gleich 6 SDCM (MacAdam-Ellipse) IEC 62931

 

3. Regeln zur Reparierbarkeit und Kreislaufwirtschaft

Seit 2021 verpflichtend:

Austauschbare Lichtquellen:LED-Module müssen ohne dauerhafte Beschädigung abnehmbar sein

Kompatibilität der Vorschaltgeräte:Treiber müssen mit mindestens 5 Lichtquellentypen arbeiten

Informationsanforderungen:

QR-Code, der auf die EPREL-Datenbank verweist

Demontageanleitung enthalten

Verfügbarkeit von Ersatzteilen (größer oder gleich 7 Jahre)

Fallbeispiel:
Philips hat seine CoreLine-Panels mit einrastbaren LED-Modulen neu gestaltet, nachdem im Jahr 2022 1,2 Mio. € ERP-Verstöße verhängt wurden.


 

4. Überprüfung und Durchsetzung

Testanforderungen:

info-709-461

Häufige Compliance-Verstöße (EU-Bericht 2023):

Ausgabe % nicht-konform Strafraum
Gefälschte Wirksamkeit 38% €10K-€500K
Nicht verfügbare Ersatzteile 29% 4 % des Jahresumsatzes
Falsche EPREL-Daten 17% Produktrückruf

 

5. Zukünftiger Zeitplan: Stufe 4 (2026)

Geplante Änderungen:

Wirksamkeit erhöht auf160 lm/Wfür ungerichtete LEDs

Erklärung zum CO2-Fußabdruckobligatorisch

95 % RecyclingfähigkeitErfordernis


 

6. Compliance-Strategie für Hersteller

Vor-Tests:

Nutzen Sie ENEC-anerkannte Labore für LM-80-, TM-21- und IEC 62384-Tests

Technische Dokumentation:

Schaltpläne zeigen die Austauschbarkeit

Ersatzteilliste mit Beschaffungszeitplan

EPREL-Registrierung:

Prüfberichte + Konformitätserklärung hochladen

Auswirkungen auf die reale-Welt:
Eine deutsche Studie hat gezeigt, dass konforme LEDs den Energieverbrauch um ein Vielfaches senken62%im Vergleich zu nicht-konformen Alternativen.