Wissen

Home/Wissen/Informationen

MINDEST WIRKUNGSGRAD STANDARD NEU

Gemäß der überarbeiteten Definition muss die neue Effizienzanforderung von allen Leuchten erfüllt werden, die als GSL klassifiziert sind. Alle GSLs müssen nach Inkrafttreten der Vorschriften mindestens 45 Lumen pro Watt erzeugen.


Dies bedeutet effektiv, dass die überwiegende Mehrheit der heute erhältlichen Halogen- und Glühlampen nicht kompatibel sind.


Halogen- und Glühlampen machen derzeit etwa 35 bis 40 Prozent aller verkauften Leuchten aus. Hersteller und Händler müssen diese GSLs ab April schrittweise auslaufen lassen.


TERMINE FÜR DIE IMPLEMENTIERUNG NEUER STANDARDS

Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen Hersteller und Verkäufer unterschiedliche Fristen einhalten. Um Spezialisten in der Beleuchtungsbranche genügend Zeit zur Anpassung zu geben, hat das DOE eine stufenweise Compliance-Strategie entwickelt.


Bis zum 31. August 2022 ist es Herstellern und Händlern gestattet, nicht konforme GSLs legal zu erstellen und zu importieren. Hersteller und Händler, bei denen Verstöße festgestellt werden, erhalten vom 1. September bis 31. Oktober Warnungen vom DOE.


Hersteller von nicht konformen GSL erhalten ab dem 1. November bis zum 31. Dezember teilweise Bußgelder vom DOE. Die gegen Hersteller von nicht konformen GSL verhängten Bußgelder werden am 1. Januar 2023 beendet.


Bis zum 21. Dezember 2022 ist es Einzelhändlern und Beleuchtungsverkäufern gesetzlich gestattet, nicht konforme GSLs zu verkaufen. Vom 1. Januar bis zum 23. Februar 2023 wird das DOE Einzelhändler, die nicht konforme Glühbirnen verkaufen, warnen.


Vom 1. März bis zum 30. Juni 2023 wird das DOE kleine Bußgelder gegen Personen erheben, die nicht konforme GSLs verkaufen. Alle Händler sind ab dem 1. Juli 2023 auf den Verkauf von konformen GSLs beschränkt. Sie unterliegen allen DOE-Sanktionen, wenn sie sich weigern.