Die neuen EU-Verordnungen für Lampen der Kategorie 4 bestanden
Der Gesetzentwurf legt die Anforderungen an das Energielabel für die folgenden vier Arten von Elektrolichtprodukten fest: Wolfram-Glühlampen, Leuchtstofflampen, Hochdruck-Gasentladungslampen und LED-Lampen und klärt die Verantwortlichkeiten von Lieferanten und Händlern. Der Entwurf gilt nicht für folgende Produkte:
Produkte mit einem Lichtstrom von weniger als 30lm;
Auf dem Markt verkaufte Beleuchtungsprodukte mit Batterien als Hauptstromquelle;
Produkte, die nicht auf dem Markt sind und deren Lichtquellenprodukte einen sichtbaren Lichtbereich von 380~780 nm haben;
Ein auf dem Markt verkauftes Produkt, das in die Lampe eingebaut ist und der Verbraucher kann die Lichtquelle nicht ersetzen;
Als Teil des Produkts besteht der Hauptzweck nicht darin, das auf dem Markt verkaufte Produkt zu beleuchten.
Neben der Erfüllung der allgemeinen Anforderungen der Richtlinie 2010/30/EU enthält der Anforderungsentwurf auch Beispiele für Energieeffizienzlabels und Informationspflichten für elektrische Lampen und Beleuchtungsprodukte.




